Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist
Klinische- und GesundheitspsychologInnen arbeiten mit einer Kombination verschiedenster wissenschaftlicher Methoden an der Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen und seelischen Leidenszuständen. Jede Maßnahme wird ziel- und lösungsorientiert an die Bedürfnisse der Klienten angepasst, um eine effektive Behandlung zu garantieren.
Details finden Sie hier:
https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Berufe_A-Z/Klinische_Psychologin_Klinischer_Psychologe
Psychiatrie
ist ein ärztliches Sonderfach (wie Zahnmedizin oder Orthopädie). Psychiater sind also Ärzte, die psychische Störungen aufgrund von Fehlfunktionen des Gehirns (z.B. Schizophrenie) medizinisch behandeln. Nur Psychiater dürfen Medikamente verschreiben.
Psychotherapie
ist ein Behandlungsverfahren für psychische Leidenszustände, das durch eine allgemeine (Propädeutikum) und eine schulenspezifische Ausbildung erlernt wird.
Das Tätigkeitsfeld ist im Psychotherapiegesetz geregelt
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen/psychotherapiegesetz