Das müssen Sie für eine Behandlungs-Einheit bei mir aufwenden:
In unserem ersten Gespräch lernen wir uns zunächst kennen, besprechen den Ablauf einer psychologischen Behandlung und vereinbaren die weitere Vorgehensweise.
Als Klinische-und Gesundheitspsychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach § 37 Psychologengesetz 2013.
Sie möchten gleich einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren? Die Kontaktdaten finden Sie hier
"Neun Zehntel unseres Glücks beruhen allein auf der Gesundheit"
(Arthur Schopenhauer)